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Häufig gestellte Fragen

Solltest du weitere Fragen haben, sind wir gerne für dich da.

Wie viel kostet eine Instrumentenversicherung?

Der Jahresbeitrag für unsere Instrumentenversicherung berechnet sich anhand
  • der Instrumentenkategorie (Streichinstrumente, Bögen, elektr. Instrumente)
  • der Versicherungssumme (Neuwert, bzw. dem Wiederbeschaffungswert des zu versichernden Gegenstands. Marktpreis bei Unikaten)
  • Der Gesamtversicherungssumme eures Vertrags, denn: je mehr versichert ist, desto geringer fällt der prozentuale Beitragssatz aus

Beim (einmaligen) Beitrag einer Kurzzeitversicherung kommt noch die Versicherungsdauer (Anzahl der Tage) als Parameter hinzu. Für eine Gesamtversicherungssumme von bis zu 1.000 € (also der Summe aller zu versichernden Instrumente) beträgt der jährliche Grundbeitrag pauschal 25 € netto.

Ab 1.000 €, sinkt der Beitragssatz stufenlos mit steigender Versicherungssumme. Jede Instrumentenkategorie hat einen Faktor, der deren Schadensrisiko widerspiegelt und der in der Berechnung Multiplikator ist.

Die genaue Beitragshöhe wird dabei vor Versicherungsbeginn einfach mit unserem Beitragsrechner ermittelt.

Zudem können für einen erweiterten Schutz einige Leistungsmerkmale gegen Aufpreis zugebucht werden (Proberaum, Nachtzeit, Wertminderung). Näheres erfährst du in unseren AGB.

Berechne hier einfach und centgenau deinen Beitrag.

Hast du tatsächlich einen günstigeren Anbieter gefunden? Ruf uns an – wir sind bemüht, dir eine Bestpreisgarantie zu geben!

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Was deckt eine Instrumentenversicherung?

Wir bieten dir eine weltweite Allgefahrendeckung für dein zu versicherndes Equipment.
 
Die Allgefahrendeckung einer Instrumentenversicherung bietet einen besonders umfassenden Versicherungsschutz: Gedeckt sind grundsätzlich alle Schadensereignisse – außer jenen, die ausdrücklich in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen werden. Anders als bei Hausratversicherungen die nur bestimmte Risiken wie Einbruch oder Wasserschäden abdecken, ist die Liste der gedeckten Gefahren unendlich lang. Dagegen ist die Formulierung der Ausschlüsse sehr kurz und übersichtlich. Das sorgt für mehr Klarheit und Sicherheit – denn im Schadensfall muss der Versicherer nachweisen, dass der Schaden nicht unter den Schutz fällt.
 
Unsere Allgefahrendeckung für Musikinstrumente bedeutet, dass dein Instrument gegen nahezu alle erdenklichen Gefahren versichert ist. Typische Beispiele für gedeckte Schäden sind Diebstahl, Raub, Brand, Naturereignisse sowie durch Unachtsamkeit – etwa durch Herunterfallen, Anstoßen oder während des Transports. Das Meiste passiert dem Musiker selbst! Typische Beispiele für gedeckte Schäden sind Diebstahl, Raub, Brand, Naturereignisse sowie durch Unachtsamkeit – etwa durch Herunterfallen, Anstoßen oder während des Transports. Das Meiste passiert dem Musiker selbst!
 
Nicht versichert sind grobe Fahrlässigkeit und normaler Verschleiß. Aber keine Sorge, ersteres ist in 30 Jahren Berufserfahrung nur dreimal vorgekommen. Wenn du also nicht mit deinem Bogen zum Fechten anfängst, wie es ein Cellist vor vielen Jahren bei einem Bühnenauftritt getan hat, dann solltest du sicher sein. Weitere Ausschlüsse sind erfahrungsgemäß irrelevant. Krieg, Reaktorlecks, Verfügung von hoher Hand etc. Mit unserer Allgefahrendeckung bist du praktisch vor allen vorstellbaren Risiken geschützt.
 

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Sind Instrumente in der Hausratversicherung gedeckt

Musikinstrumente sind in der Regel über die Hausratversicherung mitversichert, allerdings nur sehr eingeschränkt, im Rahmen der darin gedeckten Gefahren. Teure Instrumente müssen ggf. sogar als Wertgegenstände eigens und gegen Aufpreis miteingeschlossen werden.
 
Die Versicherung kommt typischerweise für Schäden auf, die durch definierte Ereignisse wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm oder Einbruchdiebstahl entstehen – vorausgesetzt, das Instrument befindet sich innerhalb der Wohnung. Schäden durch Herunterfallen, einfachen Diebstahl (z. B. im Freien) oder während des Transports sind hingegen nicht gedeckt, ebenso wenig wie Witterungsschäden. Die mit Abstand häufigsten Schäden durch Unachtsamkeiten oder einfach Pech (Herunterfallen, unsachgemäßer Gebrauch, Kollision mit dem Notenständer…) sind in Hausratversicherungen üblicherweise nicht gedeckt.
 
Eine Hausratversicherung ist daher nur bedingt geeignet, deine Instrumente oder dein Equipment zu schützen. Daher ist eine spezialisierte Instrumentenversicherung für einen umfassenden Schutz unerlässlich.
 

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Über welche Regionen hinweg bin ich versichert?

Weltweit, rund um die Uhr.

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Warum ist die Deckung so günstig?

Wir verzichten auf teure Werbung und halten die Formalitäten in sehr engem Rahmen. Die Abläufe wie Rechnungserstellung geschehen weitgehend automatisiert, auf elektronischem Wege und verursachen so ein Minimum an Aufwand. Wir arbeiten praktisch komplett papierlos.

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Was kann alles versichert werden?

Alle Musikinstrumente, Bögen, Zubehör, Mundstücke, S-Bögen, Kästen, Etuis, Notenmaterial, Bühnenmaterial, elektrisches und elektronisches Equipment, Kabel.

Kurzum, alles was für musikalische Zwecke verwendet werden kann. Dazu gehören auch Gegenstände, die man im ersten Moment nicht mit einer Instrumentenversicherung in Verbindung bringt: Auch Smartphones, Tablets, iPods, iMacs, Notebooks und viele weitere technischen Geräte können über uns für musikalische Zwecke gedeckt werden. Sogar Vereinsfahnen von Musikvereinen sind über uns versicherbar.

Solltest du dir nicht sicher sein, ob man einen Gegenstand über eine Musikinstrumentenversicherung decken kann, frage einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns nach. Auf Wunsch erhältst du dann auch die entsprechende Versicherungskategorie von uns genannt.

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Was kann nicht versichert werden?

Verschleißmaterial wie Saiten, Bogenbespannungen, Rohre oder Plättchen für Blasinstrumente. Die menschliche Stimme, Finger und dergleichen.

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Kann ich mobile Geräte (Smartphones, Tablets, etc.) versichern lassen?

Ja. Dein mobiles Gerät muss nicht ausschließlich für musikalische Zwecke verwendet werden, jedoch ist es nur dann gedeckt, wenn du es im Rahmen musikalischer Tätigkeiten nutzt (z.B. Metronom-App oder während einer Tournee). Das Gerät ist nicht gedeckt, wenn du es für andere Unternehmungen nutzt (z.B. im Urlaub).

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Wie kann ich ALS MITGLIED ein neues Instrument versichern?

Als Bestandskunde musst du den Antragsprozess nicht erneut durchlaufen. Wenn du bereits über eine Police für eine permanente Versicherung verfügst, ist es nicht nötig, einen weiteren Antrag hierfür auszufüllen. Das Gleiche gilt für Kurzzeitkunden die eine weitere Kurzzeitdeckung benötigen oder eine bestehende verlängern möchten.  In die meisten Fällen genügt eine einfache E-Mail mit den üblichen Angaben (Instrument, Hersteller, Baujahr, Zettelinschrift bzw. Prägestempel, soweit vorhanden und Versicherungssumme; für Kurzzeit brauchen wir natürlich auch den Zeitraum). Das Datum des Versicherungsbeginns ist das Datum, den E-Mail-Eingangs, es sei denn du vermerkst ein anderes Startdatum in deiner Nachricht. Selbstverständlich kannst du auch unser Kontaktformular nutzen.

Wir senden dir eine Bestätigung mit der aktualisierten Police per E-Mail zurück. Selbstverständlich bist du auch hier rückwirkend ab Eingang der E-Mail versichert. Wenn vorhanden, sende uns gleich eine Wertbestätigung mit, wenn es sich um Streichinstrumente ab einer fünfstelligen Versicherungssumme handelt.
Möchtest du neben einer permanenten Versicherung zum ersten Mal eine Kurzzeitversicherung abschließen, reiche bitte einmalig einen ausgefüllten und unterschriebenen Kurzzeitantrag ein. Oder umgekehrt.

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Kann ich mein Instrument auch für einen kurzen Zeitraum versichern?

Ja - Kurzzeitversicherungen sind jederzeit möglich und können zudem sehr kurzfristig abgeschlossen werden, selbst wenn du die Versicherung noch am selben Tag benötigen solltest. Sie kosten nur eine zusätzliche, einmalige Gebühr von einem Drittel des regulären Jahresbeitrags.

Bei Bedarf kann deine Kurzzeitversicherung sehr einfach und sehr günstig verlängert werden, denn die Versicherung endet automatisch, zu dem von dir gewünschten Zeitraum. Eine Kündigung ist nicht notwendig. 

Bei sehr kurzfristigen Versicherungen ist es natürlich ratsam, uns den Antrag per E-Mail oder Fax zukommen zu lassen. Wie schon bei einer permanenten Versicherung gilt auch hier, dass du zum Antragsbeginn rückwirkend versichert bist, auch wenn du am selben Tag die Versicherungsbestätigung noch nicht in Händen halten solltest.

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Kann ich mich auch versichern wenn ich (ständig) im Ausland wohne?

Ja, sofern du einen Wohnort, bzw. eine Meldeadresse innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, Liechtenstein, Norwegen oder Island angeben kannst, und es die Gesetzeslage deines Landes gestattet. Bitte erkundige dich zuvor telefonisch.

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Ich kenne den Wert meines Instruments nicht - wie kann ich es versichern?

Ein Instrument darf weder über- noch unterversichert sein. Daher benötigen wir zwingend den tatsächlichen Neupreis / Wiederbeschaffungswert. Eine Versicherungssumme muss also für jedes Instrument angegeben werden.

Für alles was sich wiederbeschaffen lässt, darf der aktuelle Neupreis herangezogen werden (Neuwertklausel). Solltest du den Neupreis deines Instruments nicht mehr ermitteln können, nimmt den Preis eines Instruments gleicher Art und Güte. Bei vielen Instrumenten lassen sich aktuelle Listenpreise heranziehen.

Ansonsten ziehe den realistischen Zeitwert heran. Ein Instrumentenbauer des Vertrauens ist dir hier sicher gerne behilflich. Bei Instrumenten bis zum vierstelligen Preissegment genügt auch eine mündliche Aussage von fachkundiger Hand.

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Ist für den Wert meines Instruments ein Nachweis erforderlich?

Die Versicherung eines Unikats (z.B. Streichinstrument) mit einem Wert ab € 15.000,- erfordert bereits beim Abschluss der Police einen geeigneten Nachweis über den angegebenen Wert. In der Regel genügt hierfür eine Kopie einer aktuellen Wertbestätigung oder eine fachkundige Schätzung. Instrumente für die Listenpreise existieren, brauchen keinen zusätzlichen Wertnachweis mehr.
 
Grundsätzlich kann jedoch – insbesondere im Schadensfall – für jedes Instrument ein entsprechender Nachweis verlangt werden. Daher empfiehlt es sich, Belege über Vorversicherungen, Kaufrechnungen und ähnliche Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Bei Unsicherheiten können Geigen- oder Instrumentenbauer hilfreiche Auskünfte geben und dich bei der realistischen Wertangabe unterstützen. Eine förmliche Expertise ist nur bei besonders hochwertigen Instrumenten (Unikaten) ab € 100.000,- erforderlich.

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Warum trägt meine Police ein altes Datum?

Du hast die Kopie einer Police erhalten, die für alle Harmonia Versicherten ausgestellt ist und in die du gemäß deiner schriftlichen Bestätigung mit deinen Instrumenten eingebunden bist. Dies ist völlig korrekt.

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Wird eine Selbstbeteiligung erhoben?

Grundsätzlich erheben wir keine Selbstbeteiligung. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gilt für Liegenlassen und Abhandenkommen eine SB von 100,- Euro als vereinbart, - bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr eine SB von 150,- Euro.
Bitte beachte dazu unsere AGB § 4.

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Ich besitze keine E-Mail Adresse - Können Sie mich dennoch versichern?

Ja, jedoch nur wenn du ausdrücklich auf die Zusendung von Rechnungen und Informationen verzichtest. Selbstverständlich wirst du dennoch kontaktiert wenn es erforderlich ist, z.B. telefonisch oder per Post.

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Wie hoch soll ich die jährliche Wertsteigerung meines Instruments festlegen?

Dies ist abhängig vom Instrument, variiert aber auch mit der jeweils aktuellen konjunkturellen Lage. Sinnvolle Werte liegen zwischen 0% (viele Blasinstrumente, Zubehör, Kästen usw.) und 7% für hochwertige Streichinstrumente. Wenn du die jährliche Inflation ausgleichen möchtest, ist 2% ein sinnvoller Wert.

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Wie funktioniert die Versicherung besonders wertvoller Instrumente?

Für einzelne Instrumente ab je € 100.000,- haben wir ein eigenes Modell mit besonders günstigen Konditionen und eigenen Bestimmungen. Bitte kontaktiere uns und verwende ggf. das spezielle Formular im Downloadbereich.

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Wie funktioniert die Versicherung von Profiorchestern?

Wir bieten ein eigenes Modell mit Bedingungen, die speziell auf Profiorchester zugeschnitten sind.  Dieses Modell umfasst die Mitversicherung von orchesterfremden Instrumenten, z. B. von Aushilfsmusikern oder Leihinstrumenten. Ebenso sind Schäden durch Terrorakte mitversichert.
Auch private oder geliehene Instrumente sind versichert, sofern sie ein im Vertrag enthaltenes Dienstinstrument für dienstliche Zwecke ersetzen. Zudem sind Dienstinstrumente auch für private Zwecke der Musiker mitversichert.
Für Reparaturen oder Restaurierungen: Alle im Vertrag aufgeführten Instrumente und deren Zubehör behalten ihren vollständigen Versicherungsschutz entsprechend den vereinbarten Bedingungen.
Diese Bedingungen passen wir gerne euren individuellen Bedürfnissen an. Sprecht uns gerne an!

Erfahre hier mehr über die Versicherung von Profiorchestern.

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Ich möchte mein Instrument verkaufen - kann ich vorzeitig kündigen?

Ja, nach der Mindestversicherungszeit von 12 Monaten. Es empfiehlt sich aber dem Käufer die Fortführung der Versicherung zu denselben Konditionen anzubieten. Dieser kann den Vertrag nach der Kündigung natürlich auch auf seinen Namen umschreiben lassen.

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Ich möchte mein Instrument wechseln - kann ich die Versicherung umschreiben?

Selbstverständlich - E-Mail genügt.

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Ich vermiete/verleihe mein Instrument - ist es weiterhin versichert?

Ja, die Versicherung bezieht sich immer auf das jeweilige Instrument, egal wer es benutzt. Dies gilt auch für gewerbliche Vermietung, verliehene oder gemietete Instrumente.

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Ich möchte ein Instrument versichern, das von einem Dritten genutzt wird (z.B. von meinem Kind). Welchen Namen muss ich im Versicherungsantrag angeben? Meinen, oder den des Nutzers?

Die Entscheidung ist ganz dir überlassen. Für die Deckung deines Instruments ist es völlig unerheblich wessen Name als Versicherungsnehmer angegeben ist.

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Was sind die Alternativen zum Lastschriftverfahren?

Wir sind aufgrund unserer Erfahrungswerte dazu übergegangen, auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung zu bestehen. Der Aufwand einer Zahlungsprüfung steht, wie sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, in keinem Verhältnis zu unseren günstigen Konditionen. Hierfür bitten wir um dein Verständnis.

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Erhalte ich eine Rechnung und kann ich die steuerlich absetzen?

DU erhältst mit jedem Einzug eine Rechnung auf elektronischem Wege, als pdf-Datei an deine E-Mail Adresse. Die Versicherungssteuer und Umsatzsteuer ist ausgewiesen. Wenn du Profimusiker bist kannst du die Rechnung beim Finanzamt geltend machen.

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Kann ich per Bankeinzug von ausländischen Banken bezahlen?

Ja, die SEPA-Lastschrift europäischer Kreditinstitute macht es nun endlich möglich, sofern der Wohnort, bzw. die Meldeadresse innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, Liechtensteins, Norwegens oder Islands liegt. Kunden mit ausländischen (nicht europäischen) Bankkonten erhalten eine Rechnung mit Überweisungsaufforderung und kommen selbstverständlich in den Genuss der regulären, günstigen Konditionen.

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Wie funktioniert die Schadensabwicklung?

Einen Versicherungsfall (Beschädigung, Verlust und dergleichen) meldest du per E-Mail oder Kontaktformular, oder du rufst einfach bei uns an. Wir benötigen eine schriftliche Zusammenfassung, die den Vorfall grob umreißt. Ein, zwei Sätze genügen. Im Anschluss erhältst du per E-Mail ein bereits adressiertes Schadensformular, das du ausgefüllt direkt an den Leistungsträger schickst. Wenn du Hilfe beim Ausfüllen benötigst, unterstützen wir dich auch hier selbstverständlich gerne.
 
Bitte schicke uns vorab KEINE Kostenvoranschläge oder Rechnungen zu. Während der Schadensabwicklung sind nicht nur die Sachbearbeiter der AIG, sondern auch wir für dich da.

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Wann ist mein Verhalten als grob fahrlässig einzustufen?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Vorerst kurz Beispiele von Verhaltensweisen, die bei uns NICHT als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden: Ein dritter schüttet ein Getränk über das Instrument, ein Bogen gleitet aus der Hand, das Instrument wird in der S-Bahn vergessen. Alle Situationen, in dem ein Schaden aufgrund kurzer Unaufmerksamkeit entsteht zählt NICHT als grob fahrlässig.

Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maße verletzt, also etwas unternimmt, was jedem normalerweise einleuchten müsste, dass es hoch riskant oder aberwitzig ist.

Trotz langjähriger Erfahrung sind uns bisher nur zwei Fälle von grober Fahrlässigkeit untergekommen, in dem ein Steg mit Ponal Express auf eine Geige geklebt wurde. Das Entfernen dieses Holzleims wurde verständlicherweise nicht übernommen. Auch das Fechten mit Cellobögen ist nach Möglichkeit zu unterlassen!

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Was muss ich beim Transport meiner Instrumente beachten?

Während des Transports in Flugzeugen, verpacke die Instrumente bitte in Hartschalenkästen, wenn sie nicht als Handgepäck mitgeführt werden. Überzeuge dich gleich nach der Ankunft am Zielort, von der Unversehrtheit des Instrumentes. Eventuelle Schäden oder Verluste müssen sofort am Claims-Schalter des Gateways gemeldet werden.

Bei Violoncelli ab einer VS von 10.000,- Euro sind Transportschäden nur dann gedeckt, wenn sie sich zum Schadenszeitpunkt in einem Hartschalenkasten befanden.

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Was bedeutet die Neuwertklausel?

Die Klausel gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, sein Instrument zum aktuellen Neuwert zu versichern. Dies kann auch der Listenpreis eines neuen Instruments gleicher Art und Güte sein. Dies macht Sinn bei allen Instrumenten, die im Laufe der Zeit weniger wert werden, wie die meisten Blasinstrumente, Zubehör, oder Kästen bzw. Etuis.

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Was bedeutet die Nachtzeitklausel?

Die Nachtzeitklausel gibt vor, dass Instrumente zur Nachtzeit in unbewachten KFZ nicht versichert sind! Dies ist von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Ortszeit. Die Nachtzeitklausel kann gegen einen Aufschlag von 25% permanent annulliert werden.

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Was bedeutet die Klausel für die Versicherung elektrischer und elektronischer Geräte?

Du bist nicht gegen Schäden versichert, die durch innere Defekte, bzw. Mängel oder Alterung entstehen, z.B. wenn das Display eines Keyboards plötzlich nicht mehr funktioniert, ohne dass von außen her ein mit Gewalt einwirkendes Ereignis erfolgte.

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Muss ein Ersatzinstrument extra versichert werden?

Mit der Option 'Ersatzinstrument (EI)' kannst du die Deckung von Auslagen für Leihinstrumente gleicher Art und Güte, die du mietest, solange sich versicherte Instrumente nach gedeckten Schäden in Reparatur befinden, zubuchen.
Müssen diese Leihinstrumente extra versichert werden? Nein! Da das Ersatzinstrument den Wert des ursprünglich versicherten Instruments nicht übersteigen darf, verlagern wir das Risiko von einem auf das nächste Instrument.

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Ich habe eine Alarmanlage. Ist die Proberaum-Option trotzdem notwendig?

Eine Alarmanlage die einer Bewachung gleichkommt und somit die Proberaum-Option unnötig macht, muss folgende Bedingungen erfüllen:
1. Die Alarmanlage muss ausgelöst werden wenn sich jemand Zutritt zu den versicherten Gegenständen verschafft.
2. Es muss sichergestellt sein, dass der Alarm in Echtzeit und bemerkbar übertragen wird. Der an dich durch WLAN gesendete Alarm (Kamera) würde dem genügen.

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