Unsere Top-Fragen
- Wie viel kostet eine Instrumentenversicherung?
- Was deckt eine Instrumentenversicherung?
- Sind Instrumente in der Hausratversicherung gedeckt?
Weitere wichtige Fagen
- Kann ich mein Instrument auch für einen kurzen Zeitraum versichern?
- Ich kenne den Wert meines Instruments nicht - wie kann ich es versichern?
- Ich möchte mein Instrument wechseln - kann ich die Versicherung umschreiben?
- Kann ich mobile Geräte (Smartphones, Tablets, etc.) versichern lassen?
- Wie funktioniert die Schadensabwicklung?
Deckung
Versicherungsantrag abschließen oder ändern
- Wie kann ich ALS MITGLIED ein neues Instrument versichern?
- Kann ich mein Instrument auch für einen kurzen Zeitraum versichern?
- Kann ich mich auch versichern wenn ich (ständig) im Ausland wohne?
- Ich kenne den Wert meines Instruments nicht - wie kann ich es versichern?
- Ist für den Wert meines Instruments ein Nachweis erforderlich?
- Warum trägt meine Police ein altes Datum?
- Wird eine Selbstbeteiligung erhoben?
- Ich besitze keine E-Mail Adresse - Können Sie mich dennoch versichern?
- Wie hoch soll ich die jährliche Wertsteigerung meines Instruments festlegen?
- Wie funktioniert die Versicherung besonders wertvoller Instrumente?
- Wie funktioniert die Versicherung von Profiorchestern?
Versicherte Instrumente, Equipment
- Ich möchte mein Instrument verkaufen - kann ich vorzeitig kündigen?
- Ich möchte mein Instrument wechseln - kann ich die Versicherung umschreiben?
- Ich vermiete/miete/verleihe mein Instrument - ist es weiterhin versichert bzw. versicherbar?
- Ich möchte ein Instrument versichern, das von einem Dritten genutzt wird (z.B. von meinem Kind). Welchen Namen muss ich im Versicherungsantrag angeben? Meinen, oder den des Nutzers?
Bezahlung
Schaden
Vertragsklauseln und erweiterte Deckungsoptionen
Wie viel kostet eine Instrumentenversicherung?
- der Instrumentenkategorie (Streichinstrumente, Bögen, elektr. Instrumente)
- der Versicherungssumme (Neuwert, bzw. dem Wiederbeschaffungswert des zu versichernden Gegenstands. Marktpreis bei Unikaten)
- Der Gesamtversicherungssumme eures Vertrags, denn: je mehr versichert ist, desto geringer fällt der prozentuale Beitragssatz aus
Beim (einmaligen) Beitrag einer Kurzzeitversicherung kommt noch die Versicherungsdauer (Anzahl der Tage) als Parameter hinzu. Für eine Gesamtversicherungssumme von bis zu 1.000 € (also der Summe aller zu versichernden Instrumente) beträgt der jährliche Grundbeitrag pauschal 25 € netto.
Ab 1.000 €, sinkt der Beitragssatz stufenlos mit steigender Versicherungssumme. Jede Instrumentenkategorie hat einen Faktor, der deren Schadensrisiko widerspiegelt und der in der Berechnung Multiplikator ist.
Die genaue Beitragshöhe wird dabei vor Versicherungsbeginn einfach mit unserem Beitragsrechner ermittelt.
Zudem können für einen erweiterten Schutz einige Leistungsmerkmale gegen Aufpreis zugebucht werden (Proberaum, Nachtzeit, Wertminderung). Näheres erfährst du in unseren AGB.
Berechne hier einfach und centgenau deinen Beitrag.
Hast du tatsächlich einen günstigeren Anbieter gefunden? Ruf uns an – wir sind bemüht, dir eine Bestpreisgarantie zu geben!
Was deckt eine Instrumentenversicherung?
Sind Instrumente in der Hausratversicherung gedeckt
Warum ist die Deckung so günstig?
Was kann alles versichert werden?
Alle Musikinstrumente, Bögen, Zubehör, Mundstücke, S-Bögen, Kästen, Etuis, Notenmaterial, Bühnenmaterial, elektrisches und elektronisches Equipment, Kabel.
Kurzum, alles was für musikalische Zwecke verwendet werden kann. Dazu gehören auch Gegenstände, die man im ersten Moment nicht mit einer Instrumentenversicherung in Verbindung bringt: Auch Smartphones, Tablets, iPods, iMacs, Notebooks und viele weitere technischen Geräte können über uns für musikalische Zwecke gedeckt werden. Sogar Vereinsfahnen von Musikvereinen sind über uns versicherbar.
Solltest du dir nicht sicher sein, ob man einen Gegenstand über eine Musikinstrumentenversicherung decken kann, frage einfach telefonisch oder per E-Mail bei uns nach. Auf Wunsch erhältst du dann auch die entsprechende Versicherungskategorie von uns genannt.
Was kann nicht versichert werden?
Kann ich mobile Geräte (Smartphones, Tablets, etc.) versichern lassen?
Wie kann ich ALS MITGLIED ein neues Instrument versichern?
Als Bestandskunde musst du den Antragsprozess nicht erneut durchlaufen. Wenn du bereits über eine Police für eine permanente Versicherung verfügst, ist es nicht nötig, einen weiteren Antrag hierfür auszufüllen. Das Gleiche gilt für Kurzzeitkunden die eine weitere Kurzzeitdeckung benötigen oder eine bestehende verlängern möchten. In die meisten Fällen genügt eine einfache E-Mail mit den üblichen Angaben (Instrument, Hersteller, Baujahr, Zettelinschrift bzw. Prägestempel, soweit vorhanden und Versicherungssumme; für Kurzzeit brauchen wir natürlich auch den Zeitraum). Das Datum des Versicherungsbeginns ist das Datum, den E-Mail-Eingangs, es sei denn du vermerkst ein anderes Startdatum in deiner Nachricht. Selbstverständlich kannst du auch unser Kontaktformular nutzen.
Wir senden dir eine Bestätigung mit der aktualisierten Police per E-Mail zurück. Selbstverständlich bist du auch hier rückwirkend ab Eingang der E-Mail versichert. Wenn vorhanden, sende uns gleich eine Wertbestätigung mit, wenn es sich um Streichinstrumente ab einer fünfstelligen Versicherungssumme handelt.
Möchtest du neben einer permanenten Versicherung zum ersten Mal eine Kurzzeitversicherung abschließen, reiche bitte einmalig einen ausgefüllten und unterschriebenen Kurzzeitantrag ein. Oder umgekehrt.
Kann ich mein Instrument auch für einen kurzen Zeitraum versichern?
Ja - Kurzzeitversicherungen sind jederzeit möglich und können zudem sehr kurzfristig abgeschlossen werden, selbst wenn du die Versicherung noch am selben Tag benötigen solltest. Sie kosten nur eine zusätzliche, einmalige Gebühr von einem Drittel des regulären Jahresbeitrags.
Bei Bedarf kann deine Kurzzeitversicherung sehr einfach und sehr günstig verlängert werden, denn die Versicherung endet automatisch, zu dem von dir gewünschten Zeitraum. Eine Kündigung ist nicht notwendig.
Bei sehr kurzfristigen Versicherungen ist es natürlich ratsam, uns den Antrag per E-Mail oder Fax zukommen zu lassen. Wie schon bei einer permanenten Versicherung gilt auch hier, dass du zum Antragsbeginn rückwirkend versichert bist, auch wenn du am selben Tag die Versicherungsbestätigung noch nicht in Händen halten solltest.
Kann ich mich auch versichern wenn ich (ständig) im Ausland wohne?
Ich kenne den Wert meines Instruments nicht - wie kann ich es versichern?
Ein Instrument darf weder über- noch unterversichert sein. Daher benötigen wir zwingend den tatsächlichen Neupreis / Wiederbeschaffungswert. Eine Versicherungssumme muss also für jedes Instrument angegeben werden.
Für alles was sich wiederbeschaffen lässt, darf der aktuelle Neupreis herangezogen werden (Neuwertklausel). Solltest du den Neupreis deines Instruments nicht mehr ermitteln können, nimmt den Preis eines Instruments gleicher Art und Güte. Bei vielen Instrumenten lassen sich aktuelle Listenpreise heranziehen.
Ansonsten ziehe den realistischen Zeitwert heran. Ein Instrumentenbauer des Vertrauens ist dir hier sicher gerne behilflich. Bei Instrumenten bis zum vierstelligen Preissegment genügt auch eine mündliche Aussage von fachkundiger Hand.
Ist für den Wert meines Instruments ein Nachweis erforderlich?
Warum trägt meine Police ein altes Datum?
Wird eine Selbstbeteiligung erhoben?
Ich besitze keine E-Mail Adresse - Können Sie mich dennoch versichern?
Wie hoch soll ich die jährliche Wertsteigerung meines Instruments festlegen?
Wie funktioniert die Versicherung besonders wertvoller Instrumente?
Wie funktioniert die Versicherung von Profiorchestern?
Wir bieten ein eigenes Modell mit Bedingungen, die speziell auf Profiorchester zugeschnitten sind. Dieses Modell umfasst die Mitversicherung von orchesterfremden Instrumenten, z. B. von Aushilfsmusikern oder Leihinstrumenten. Ebenso sind Schäden durch Terrorakte mitversichert.
Auch private oder geliehene Instrumente sind versichert, sofern sie ein im Vertrag enthaltenes Dienstinstrument für dienstliche Zwecke ersetzen. Zudem sind Dienstinstrumente auch für private Zwecke der Musiker mitversichert.
Für Reparaturen oder Restaurierungen: Alle im Vertrag aufgeführten Instrumente und deren Zubehör behalten ihren vollständigen Versicherungsschutz entsprechend den vereinbarten Bedingungen.
Diese Bedingungen passen wir gerne euren individuellen Bedürfnissen an. Sprecht uns gerne an!
Erfahre hier mehr über die Versicherung von Profiorchestern.
Ich möchte mein Instrument verkaufen - kann ich vorzeitig kündigen?
Ich möchte mein Instrument wechseln - kann ich die Versicherung umschreiben?
Ich vermiete/verleihe mein Instrument - ist es weiterhin versichert?
Ich möchte ein Instrument versichern, das von einem Dritten genutzt wird (z.B. von meinem Kind). Welchen Namen muss ich im Versicherungsantrag angeben? Meinen, oder den des Nutzers?
Was sind die Alternativen zum Lastschriftverfahren?
Erhalte ich eine Rechnung und kann ich die steuerlich absetzen?
Kann ich per Bankeinzug von ausländischen Banken bezahlen?
Wie funktioniert die Schadensabwicklung?
Wann ist mein Verhalten als grob fahrlässig einzustufen?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Vorerst kurz Beispiele von Verhaltensweisen, die bei uns NICHT als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden: Ein dritter schüttet ein Getränk über das Instrument, ein Bogen gleitet aus der Hand, das Instrument wird in der S-Bahn vergessen. Alle Situationen, in dem ein Schaden aufgrund kurzer Unaufmerksamkeit entsteht zählt NICHT als grob fahrlässig.
Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maße verletzt, also etwas unternimmt, was jedem normalerweise einleuchten müsste, dass es hoch riskant oder aberwitzig ist.
Trotz langjähriger Erfahrung sind uns bisher nur zwei Fälle von grober Fahrlässigkeit untergekommen, in dem ein Steg mit Ponal Express auf eine Geige geklebt wurde. Das Entfernen dieses Holzleims wurde verständlicherweise nicht übernommen. Auch das Fechten mit Cellobögen ist nach Möglichkeit zu unterlassen!
Was muss ich beim Transport meiner Instrumente beachten?
Während des Transports in Flugzeugen, verpacke die Instrumente bitte in Hartschalenkästen, wenn sie nicht als Handgepäck mitgeführt werden. Überzeuge dich gleich nach der Ankunft am Zielort, von der Unversehrtheit des Instrumentes. Eventuelle Schäden oder Verluste müssen sofort am Claims-Schalter des Gateways gemeldet werden.
Bei Violoncelli ab einer VS von 10.000,- Euro sind Transportschäden nur dann gedeckt, wenn sie sich zum Schadenszeitpunkt in einem Hartschalenkasten befanden.